Am 26. Jänner 2020 finden in Niederösterreich die Gemeinderatswahlen statt. Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger und EU-Bürger welche bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden und am Stichtag (21.10.2019) in der Gemeinde Unserfrau-Altweitra einen ordentlichen Wohnsitz hatten (Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz).
Bitte nehmen Sie ins Wahllokal Ihren Ausweis mit "AUSWEISPFLICHT"
Wichtig für Wahlkartenwähler
Mit der Wahlkarte können Sie Ihre Stimme im Wege der Briefwahl vom Inland oder vom Ausland aus sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben, sowie am Wahltag (persönliche Stimmabgabe in der zuständigen Sprengelwahlbehörde - durch Abgabe der Wahlkarte)
Wahlkarten (§ 38) können ab dem 11.11.2019 beantragt werden (siehe unten LINK-Wahlkarten)
oder
bei der Gemeinde
schriftlich spätestens am 4. Tag
mündlich spätestens am 2. Tag bis 12:00 Uhr
vor dem Wahltag (§ 39) beantragt werden.
Unserfrau 21
A-3970 Unserfrau
Tel.: +43 (0) 2856 2540
Fax: +43 (0) 2856 2540-4
E-Mail: gemeinde@unserfrau-altweitra.at
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