Aufgrund der derzeit vorherrschenden milden und sehr trockenen Wetterverhältnisse sowie der damit verbundenen erhöhten Waldbrandgefahr ergeht gemäß § 41 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende Verordnung zum Schutz der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Gmünd
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