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Heizkostenzuschuss 

Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode kann ab sofort bis 30. März 2020 bei der Gemeinde beantragt werden.

Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2019/2020 in Höhe von € 135,-- zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien zu entnehmen. Zu beachten ist, dass Anträge bis spätestens 30. März 2020 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können.


 

 


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