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Heizkostenschuschuss 


Für die Heizperiode 2021/22 kann wieder ein Heizkostenzuschuss beantragt werden.


Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/2021 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren.

Anspruchsberechtigt sind:

Personen, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.

Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft

    Österreichischen Staatsbürgern sind gleichgestellt:

  • Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige 
  • Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention 
  • Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-Bürgern im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • monatliche Brutto-Einkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten
    --> Einkommensgrenzen

Von der Förderung ausgenommen sind:

  • Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
  • Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ MSG/NÖ SAG beziehen
  • Personen, die in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
  • Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Beistellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten
  • alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben

Unbürokratisch und bürgernah können Sie den Heizkostenzuschuss im Gemeindeamt beantragen. 

Bitte unbedingt die e-Card sowie einen Einkommensnachweis wie Pensionsbescheid, Bescheid über  Arbeitslosenunterstützung, Notstandsbeihilfe, Lohnzettel, etc. mitbringen! 

Die Auszahlung erfolgt dann durch das Land Niederösterreich.

Eine Antragstellung ist bis spätestens 30. März 2022 möglich!

Nähere Informationen erhalten Sie auch im Internet auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter www.noe.gv.at/hkz

 

 


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