Für die Heizperiode 2021/22 kann wieder ein Heizkostenzuschuss beantragt werden.
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/2021 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren.
Personen, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.
Österreichischen Staatsbürgern sind gleichgestellt:
Unbürokratisch und bürgernah können Sie den Heizkostenzuschuss im Gemeindeamt beantragen.
Bitte unbedingt die e-Card sowie einen Einkommensnachweis wie Pensionsbescheid, Bescheid über Arbeitslosenunterstützung, Notstandsbeihilfe, Lohnzettel, etc. mitbringen!
Die Auszahlung erfolgt dann durch das Land Niederösterreich.
Eine Antragstellung ist bis spätestens 30. März 2022 möglich!
Nähere Informationen erhalten Sie auch im Internet auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter www.noe.gv.at/hkz
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